#1

eheliche pflichten - viel vergnügen

in Merkwürdige Meldungen aus aller Welt 12.06.2007 20:53
von cowfan • Plaudertäschchen | 1.727 Beiträge | 1801 Punkte

Unter der Überschrift "Eheliche Lebensgemeinschaft" heißt es in § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB: "Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet." Und das lebenslänglich (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB).

In der Kommentierung wird widerspruchslos darauf hingewiesen, der Begriff "eheliche Lebensgemeinschaft" verpflichte zum ehelichen Verkehr, worunter, um es im Klartext zu sagen, die Juristen den Geschlechtsverkehr meinen. Merkwürdig, daß der zu einer umfassenden Regelung neigende Gesetzgeber schweigt. Solon war im alten Griechenland da etwas gewissenhafter. Per Gesetz ordnete er an, daß der Athener seine Süße wenigstens dreimal im Monat zu besuchen hat.

Weil bei uns der Gesetzgeber aus Prüderie schamhaft schweigt, muß mal wieder die Rechtsprechung ran. Der BGH (NJW 1967, 1079) hat sich stellvertretend für die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit, Gedanken darüber gemacht, wie der zur Pflicht gewordene Beischlaf auszusehen hat.

In puncto puncti erfolgt eine Lektion, die sich ratlose Ehegatten hinter die Ohren schreiben sollten. Der Verkehr hat zunächst einmal in "Zuneigung" zu erfolgen. Gleichgültigkeit oder gar zur Schau gestellter Widerwillen wird nicht geduldet. Wo kämen wir da hin?

Einmal am Zuge verbittet sich das Gericht irgendwelche frivolen Bemerkungen; denn von Harmonie könne ja wohl nicht die Rede sein, "wenn der innerlich nicht beteiligte Ehegatte den anderen durch eine zynische Behandlung des Geschlechtsverkehrs vor sich selbst erniedrigt". Und daß ja niemand auf die Idee kommt, der Geschlechtsverkehr diene ja letztlich auch der sexuellen Eigenbefriedigung! Das sei nämlich nur bedingt richtig: "Denn in der normalen Ehe sucht und findet der Ehegatte die eigene Befriedigung in der Hingabe und in der Befriedigung des anderen". Jetzt wissen wir es endlich.

Merkwürdig ist nur, daß niemand von Vergnügen spricht. Der Verdacht drängt sich auf, daß die eheliche Bindung zur relativen Impotenz des Mannes führt, eine Meinung, die SIGMUND FREUD vertritt. Die Folgen sind verheerend. Beim Mann! Er begreift das Geschehen nicht. Wieso schmecken plötzlich die Kirschen in Nachbars Garten besser? Erst entflieht er der Dominanz seiner Mutter, deren Kontrollsystem sich auf drei Aussagen stützte: Wo gehst du hin? Wo kommst du her? Gib's Geld ab!

Er flüchtet sich in die Arme seiner Liebsten, die mit ihrer Anmut ihn an das verlorengegangene Paradies erinnert. Kaum sind die Trauringe gewechselt, unterliegt er erneut dem wortidentischen Kontrollmechanismus. Wiederum heißt es: Wo gehst du hin? Wo kommst du her? Gib's Geld ab!

Und nun auch noch die eheliche Pflicht! Hat er möglicherweise G. B. SHAW mißverstanden, der doch postuliert hat, die Ehe sei deswegen so beliebt, weil sie ein Maximum an Gelegenheit mit einem Minimum an Aufwand verbindet? KNUT HAMSUN hatte er ja nicht gelesen, der die Auffassung vertritt, nur die gestohlene Liebe sei die ideale Liebe. Auch GOTTFRIED BENN meint in einem Brief, alles was nach Bindung aussieht, sei gegen die Natur des Mannes. Die Verwandlung der Liebsten in eine Lebensgefährtin mit gemeinsamen Wirtschaftsfragen und anderen gemeinschaftlichen Interessen sei zwar eine Ovation für die Ehepartnerin als Mensch und Persönlichkeit, der Mann müsse aber mit dem Verlust der erotischen Anziehung bezahlen.

Andererseits sollte man die "Ovationen" nicht übertreiben. Wie oft muß man, wenn es schon kein Vergnügen mehr bereitet? Hier hilft der formulierungsstarke MARTIN LUTHER : Einmal in der Woche, das macht im Monat vier. Das schadet weder dir noch ihr.

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#2

RE: eheliche pflichten - viel vergnügen

in Merkwürdige Meldungen aus aller Welt 13.06.2007 11:42
von C: • Lord of the Board | 7.782 Beiträge | 8164 Punkte
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#3

RE: eheliche pflichten - viel vergnügen

in Merkwürdige Meldungen aus aller Welt 13.06.2007 22:47
von cowfan • Plaudertäschchen | 1.727 Beiträge | 1801 Punkte

das wäre doch was für dein anwalts liebling was..
aber der kennt die bestimmt alle

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#4

RE: eheliche pflichten - viel vergnügen

in Merkwürdige Meldungen aus aller Welt 14.06.2007 12:13
von C: • Lord of the Board | 7.782 Beiträge | 8164 Punkte

Sowas ist früher verhandelt worden. Vor Gericht! Man stelle sich mal vor! Wenn Du Dich als Frau dem Mann verweigert hast, war das ein Scheidungsgrund. Bis in die 70er Jahre konnte ein Mann auch den Job seiner Frau kündigen, mit der Begründung: Sie schafft ihre Hausarbeit nicht.

Dabei hat sich alles immer noch auf die Bibel gestützt, in der es heißt, das sich eine Frau einem Mann jederzeit verweigern kann. Das ist ihr Grundrecht. Und schließlich die Katholen: Verkehr nur zum Zwecke der Kinderzeugung. Deshalb ja die Nummer mit der Verhütung. Vll hätten die Schwatträger mal die Bibel lesen sollen.

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#5

RE: eheliche pflichten - viel vergnügen

in Merkwürdige Meldungen aus aller Welt 26.06.2007 15:33
von MonStar • Star-Reiter | 1.247 Beiträge | 1338 Punkte

Wird diese Ehe lange halten!

Angefügte Bilder:
ehe....jpg
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