#1

Jura-ABC

in Rund um unsere Schweifträger 29.04.2008 17:39
von PinkAngel (gelöscht)
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bin ich grad drüber gestolpert:

http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=532

mal ist´n pferd´n haustier, mal´n fahrzeug...
macht´s einen haufen auf die straße, wird´s als fahrzeug gehandhabt per gesetz, dann heißen die äpfel "Antriebsabfall" und müssen daher nicht mehr weggemacht werden..


IcH bIn zU SeXuEll fÜr AnTiAggRessIon!!!
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#2

RE: Jura-ABC

in Rund um unsere Schweifträger 29.04.2008 20:18
von C: • Lord of the Board | 7.782 Beiträge | 8164 Punkte

Nur da, wo die Straßentreinigung fährt. Wo die Kehrmaschinen nicht durchrollen, bist du verpflichtet den Scheiß wegzuräumen. Früher, da kamen die Leute mit der Kehrschaufel wg Dünger...



Odin hat das nicht gewollt
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